19-04-2012, 23:53
Ich würde das in etwa so schreiben:
Zitat:Sehr geehrte Frau Anwältin,
besten Dank für Ihr Schreiben und für die, wenn auch unvollständige sowie unbelegte, Offenlegung der Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse des anderen Elternteils und meiner Tochter.
Gerne teile ich Ihnen, wie ich es bereits vor einigen Wochen gegenüber dem Jugendamt getan habe, meine Einkommensverhältnisse für den gewünschten Zeitraum von April 2011 bis März 2012 mit.
Monatsverdienst netto x €
Steuererstattung vom dd.mm.jjjj x €
Die Belege für meine Angaben liegen mir vor und ich bin nach wie vor jederzeit bereit, diese Zug um Zug gegen die Belege des anderen Elternteils und meiner Tochter auszuhändigen.
Ihre Unterhaltsberechnung kann ich allerdings nicht akzeptieren, weil sie falsch ist. Zweifellos rechnet das Programm WinFam korrekt, doch die eingegebenen Werte sind unvollständig bzw. falsch, so dass es zwangsläufig zu falschen Ergebnissen kommt.
Nicht berücksichtigt wurden insbesondere
- der monatliche Unterhalt in Höhe von 291 € für mein Kind <Name>, geb. <dd.mm.jj> in <Ort>
- meine tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen in Höhe von monatlich 210 €
- das Naturaleinkommen des anderen Elternteils in Höhe von 800 € (Wohnvorteil)
- die pauschale Altersvorsorge in Höhe von 4% des Einkommens, in meinem Fall sind das 132 €
- meine Unterhaltspflicht für 2 Kinder, weswegen die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle um eine Stufe zu hoch ist
Darüber hinaus sind die Vermögensangaben meiner Tochter unvollständig, denn zusätzlich zu der von Ihnen genannten Schenkung hat sie weiteres Vermögen, z.B. ein Auto im Wert von ca. 5.000 €. Das Schonvermögen meiner Tochter bemisst sich nach §90 SBG, 12. Buch und liegt bei 1.600 €.
Meine Unterhaltsberechnung, ebenfalls mit WinFam, ergibt für mich einen monatlichen Haftungsanteil in Höhe von 150 €.
Gerne erwarte ich Ihre korrigierte Berechnung des Unterhalts.
Mit freundlichen Grüssen,
masku