19-04-2012, 23:56
(19-04-2012, 23:38)holterdipolter schrieb:Zitat:Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen?
Wenn der Vater seinen Samen in die Frau ohne deren Einverständnis nach dem Beziehungsende "eingesetzt" hätte, dann liefe das wohl unter dem Tatbestand der Vergewaltigung.
So wie es sich darstellt, hat die Frau das getan.
Es geht aber um einen Anspruch der Ärzte gegen die Mutter. Die Ärzte haben den Samen freiwillig eingesetzt.
Ob die Mutter einen Anspruch gegen den Vater hat? Fraglich. Aber das Kind hat einen. Das dürfte wohl klar sein.
Also ich sehe da keine Anspruchsgrundlage. Nenne doch selbst mal eine; ich habe es ja für die beiden anderen Konstellationen ausführlich getan.