20-04-2012, 00:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-04-2012, 00:40 von Hagen von Tronje.)
Zitat:(19-04-2012, 23:49)familienmensch schrieb: Zitat: "Weil ich nur den KU betrachte.
Hier haben die Ärzte gegen den Vertrag (mit dem Vater) und gegen Gesetz verstoßen. Gegen was hat demgegenüber die Mutter verstoßen? Dazu kommt der "quasi Kreisschluss", wie im Beitrag beschrieben.
Ich finde, dass es klarer wird, wenn man sich das Kind als Anspruchsberechtigten vorstellt."
@Hagen von Tronje: Ich sehe das aber ganz anders: Die Mutter hat falsche Tatsachen vorgetäuscht, indem sie die Ärzte beauftragt hat, die künstliche Befruchtung durchzuführen. Sie wusste garantiert auch, dass der geschlossene Vertrag nur für ein Jahr befristet war.
Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug sind Straftatbestände!
Wenn ich Arzt wäre, würde ich die KM auf Schadenersatz (wg. Vortäuschung falscher Tatsachen und Betrug) verklagen bis zum Sanktnimmerleinstag....
Ich habe auch den KU im Blick, jedoch sieht das BGB ja vor, dass grundsätzlich BEIDE ELTERNTEILE BARUNTERHALTSPFLICHTIG sind, somit also auch die KM. Soll sie doch sehen, wie sie über die Runden kommt. Über so etwas sollte man vorher nachdenken...
Da die Kids ja nun schon das KIGA-Alter haben, kann die KM ja wieder arbeiten gehen, und somit selbst für finanzielles Einkommen sorgen. Wenn sie beschäftigt ist, kommt sie vielleicht nicht mehr auf so blöde Gedanken.
Egal, ob die Mutter die Befristung kannte. Wie sollte sie die Ärzte täuschen, wenn diese den Vertrag auch kannten. Der "Spender" war auch nicht da, wie es eigentlich vorgeschrieben ist. Wo war hier die Täuschung bzw. der Betrug.
Ich denke, dass Du zu sehr von der Mutter ausgehst bzw. diese ins Visier nimmst. Außerdem ist die Mutter nicht Barunterhaltspflichtig, wenn das Kind (bzw. hier die Kinder) bei ihr leben. Einkaufen reicht. Sie darf (und soll) sogar zusätzlich den KU, den sie sozusagen stellvertretend für das Kind in Euro erhält, ausgeben.
Nach meiner Meinung geht es in der Entscheidung auch primär um die Konstellation Vater ./. Ärzte. Ein Verschulden der Mutter steht doch da überhaupt nicht zur Debatte und wird es nach meiner Ansicht sicher auch nie. Deshalb ist es nach meiner Meinung schon beachtlich, dass der Vater hier gegen die Ärzte gewonnen hat, wenn auch vermutlich noch nicht rechtskräftig.