20-04-2012, 07:06
@Nathan,
vielen Dank für Deinen Vorschlag, werde mir diesen als Vorlage nutzen
und anschließend hier einstellen. Denke das es heute Nachmittag werden kann.
@Beppo,
nachgewiesen werden müssen diese 4% nicht mehr.
Ich schrieb im Vorfeld ans JA folgendes:
Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen. Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635)
Es ist somit unerheblich wie und ich in welcher Form ich meine Altersvorsorge betreibe, die 4% vom Bruttogehalt sind in Abzug zu bringen.
Daraufhin wurde die summe voll anerkannt und Belege wurden nicht mehr gefordert.
Gruß
masku
vielen Dank für Deinen Vorschlag, werde mir diesen als Vorlage nutzen
und anschließend hier einstellen. Denke das es heute Nachmittag werden kann.
@Beppo,
nachgewiesen werden müssen diese 4% nicht mehr.
Ich schrieb im Vorfeld ans JA folgendes:
Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen. Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635)
Es ist somit unerheblich wie und ich in welcher Form ich meine Altersvorsorge betreibe, die 4% vom Bruttogehalt sind in Abzug zu bringen.
Daraufhin wurde die summe voll anerkannt und Belege wurden nicht mehr gefordert.
Gruß
masku