20-04-2012, 12:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-04-2012, 12:35 von Hagen von Tronje.)
(20-04-2012, 07:00)beppo schrieb: @Hagen, dass die Justiz diese Denkweise hat und sie zu Gunsten von Mutter und Staat auch durchsetzt, sehe ich ja auch so aber warum soll das richtig sein?
Eine Sache wird nicht automatisch richtig, wenn ein Richter sie richtig findet.
Ein Verbrechen bleibt auch dann ein Verbrechen, wenn es von einem Richter begangen wird.
Meine Meinung ist die:
1. Aus Sicht des Kindes ist der Anspruch gegen den Vater klar. Mann und Frau wollten (zunächst) ein Kind und haben dies eigenverantwortlich auch vorbereitet. Außerdem fordern manche sogar eine Betreuungspflicht (Anspruch des Kindes gegen jeden Elternteil). Deshalb sehe ich erst recht hier moralisch und rechtlich eine Unterhaltspflicht (KU) jedes Elternteils, insb. des Vaters.
2. Über die Beweggründe und Tricks der Mutter kann man natürlich so weit spekulieren, dass das Ergebnis ist, dass sie unmoralisch gehandelt hat. Zum Beispiel: die Beziehung ist definitiv beendet und sie will dennoch die Einsetzung.
Jetzt könnte man natürlich wahrheitsgemäße Angaben, eine Heiratsurkunde oder sonst noch was verlangen.
3. Dies wird aber alles Hinfällig, wenn es die gesetzliche Pflicht gibt, dass der Mann (Samengeber) beim Einsetzten anwesend sein muss. Denn dann ist klar: Ist er dabei, dann stimmt er auch zu. Dies finde ich eine weitgehend interessensgerechte und eigenverantwortliche Regelung.
4. Mein Vorschlag war ja eine weitere Stärkung der Rechte des Samengebers durch die Möglichkeit des Placebos. Sinnvoll zB, wenn bereits eine intakte Familie besteht, aber der Mann jetzt doch keine weiteren Kinder wünscht.
5. Man sollte nicht vergessen, dass die "Helfer" (hier die Ärzte) an den Behandlungen gut verdienen. Der Anspruch des Vaters gegen die Helfer ist hier bei Pflichtverletzung zu begrüßen und für mich auch moralisch gerechtfertigt.
Man sollte auch die Samenspenden der vermeintlich anonymen Männer im Blick haben. Die Vergütung für den Spender ist da geradezu lächerlich im Vergleich zu dem Umsatz der Samenbank. Wobei ich von dieser Art der Samenspende ohnehin nichts halte.
Deshalb halte ich hier eine Haftung all solcher Helfer für Ansprüche auf KU für sinnvoll.
6. Keiner kann einige Jahre in die Zukunft sehen. Auch in diesem Fall ist die Samenspende innerhalb des geplanten Jahrs nicht abgerufen worden, was vermutlich seine Gründe hatte. Spielt man selbst mit dem Gedanken, dann sollte man sich auf jeden Fall einzelvertraglich gegenüber der Samenbank das alleinige Verfügungsrecht, insbesondere die Möglichkeit zur unverzüglichen Vernichtung, nochmals ausdrücklich einräumen lassen. Natürlich sollte man das dann ggf. auch rasch umsetzten. Selbst wenn man die Beziehung mit der Frau weiterführen möchte, bedeutet das ja nicht, dass man seine Vorstellung bzgl. Kindern nicht noch ändert. Mit dem Arzt kann man ggf. vereinbaren, dass er die Spende anschließend "als nicht mehr brauchbar gewesen" bezeichnet, wenn "sie" diesbezüglich nachfragt.
Ich halte das deshalb für erforderlich, da bei einer intakten Familie, wie in meinem obigen Beitrag ausgeführt, die Haftung der Ärzte vermutlich entfällt.