20-04-2012, 13:24
(20-04-2012, 12:33)Hagen von Tronje schrieb: 1. Aus Sicht des Kindes ist der Anspruch gegen den Vater klar. Mann und Frau wollten (zunächst) ein Kind und haben dies eigenverantwortlich auch vorbereitet. Außerdem fordern manche sogar eine Betreuungspflicht (Anspruch des Kindes gegen jeden Elternteil). Deshalb sehe ich erst recht hier moralisch und rechtlich eine Unterhaltspflicht (KU) jedes Elternteils, insb. des Vaters.
Genau das halte ich für viel zu nah an der feministischen Familienrechtslehre:
"Der Vater ist immer schuldig und verantwotlich, hat aber selbst keinerlei Rechte"
Meine Meinung:
1. Das Kind hat zweifellos einen Anspruch darauf, von beiden Eltern betreut zu werden.
2. Das Kind hat einen Anspruch, dass jemand für seinen Unterhalt aufkommt und da sehe ich doch zunächst mal diejenige in der Pflicht, die diesen Zustand vorsätzlich und offenbar gegen den Willen des anderen herbei geführt hat.