20-04-2012, 14:55
Ok, werde den Brief, wie von Nathan vorgeschlagen,
so übernehmen und an die Anwältin schicken.
Ich hatte im Brief an meine Tochter geschrieben, dass Sie Zeit hat bis zum 25.04. um mir
den Titel auszuhändigen. Tut Sie es nicht bis dahin, würde ich ohne weitere Mahnung
die Herausgabe einklagen. Genau das werde ich auch tun.
Sogar die Anwältin hat geschrieben, dass meine Tochter bereit ist den Titel auszuhändigen.
Bisher kam noch nichts. Bin mal gespannt ob ich bis 25.04. Post von meiner Tochter habe.
Ansonsten:Gericht.
Diesen Absatz schreibe ich noch mit in den Brief an die gute Frau:
Wie Sie sicherlich wissen, habe ich meiner Tochter eine 14-tägige Frist zur Herausgabe des Titels gesetzt, die am 25.04. endet.
Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich ohne weitere Mahnung den Klageweg bestreiten.
Ich denke mal die Anwältin weiss das es dann für meine Tochter eine kostenpflichtige Niederlage geben wird und wird Sie darauf hinweisen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden,
bis dahin, vielen Dank!
masku
so übernehmen und an die Anwältin schicken.
Ich hatte im Brief an meine Tochter geschrieben, dass Sie Zeit hat bis zum 25.04. um mir
den Titel auszuhändigen. Tut Sie es nicht bis dahin, würde ich ohne weitere Mahnung
die Herausgabe einklagen. Genau das werde ich auch tun.
Sogar die Anwältin hat geschrieben, dass meine Tochter bereit ist den Titel auszuhändigen.
Bisher kam noch nichts. Bin mal gespannt ob ich bis 25.04. Post von meiner Tochter habe.
Ansonsten:Gericht.
Diesen Absatz schreibe ich noch mit in den Brief an die gute Frau:
Wie Sie sicherlich wissen, habe ich meiner Tochter eine 14-tägige Frist zur Herausgabe des Titels gesetzt, die am 25.04. endet.
Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, werde ich ohne weitere Mahnung den Klageweg bestreiten.
Ich denke mal die Anwältin weiss das es dann für meine Tochter eine kostenpflichtige Niederlage geben wird und wird Sie darauf hinweisen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden,
bis dahin, vielen Dank!
masku