20-04-2012, 17:26
(20-04-2012, 13:24)beppo schrieb: [Vollquote gekürzt]
Genau das halte ich für viel zu nah an der feministischen Familienrechtslehre:
"Der Vater ist immer schuldig und verantwotlich, hat aber selbst keinerlei Rechte"
Feministisch wäre es nur, wenn man dem Vater jede Durchgriffsmöglichkeit auf die Mutter verwehrt.
Nach meiner Meinung ist es gerechtfertigt, dass das Kind gegen jeden Elternteil einen Anspruch hat, also auch gegen den Vater. Wieso sollte das Kind zuerst ergründen müssen, welcher Elternteil sein Anspruchsgegener ist? Auch aus Gründen der Existenzsicherung und Verfahrensökonomie ist es gut, dass das Kind sich an zwei Personen (die Eltern) halten kann.
Die andere Frage ist, ob der Vater sich ggf. den KU (teilweise) von der Mutter zurückholen könnte. Hier sind durchaus Fälle denkbar, in denen ich persönlich das für gerechtfertigt halten würde, obwohl es nach Rechtslage wohl nicht möglich ist.
Vorliegend sehe ich bei der Mutter aber keine Pflichtverletzung. Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass Mann und Frau einen Vertrag geschlossen hätten, der sie an der Nutzung hindert. Sie hat diesen dann "nur" bestimmungsgemäß nutzen wollen. Man müsste hier schon den Sachverhalt passend ergänzen und was konstruieren.
Allerdings bleibt natürlich auch das Problem, dass der Anspruch des Vaters gegen die Mutter leer läuft, wenn ihr "zuwenig bleibt". Da ein Verwirken der Ansprüche des Kindes auf KU gegen den Vater durch Handlungen der Mutter nicht möglich ist, müsste dann der Vater trotzdem zahlen.