20-04-2012, 17:46
Mein Anwalt meinte gestern am Telefon der Beistand hätte sich die Auskunft nicht vom Arbeitgeber holen dürfen.
Was denn nun?
War er eventuell darüber nicht informiert:
Zitat2) Der Arbeitgeber des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils ist verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen über die Art und Dauer der Beschäftigung, die Arbeitsstätte und den Arbeitsverdienst des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert. Versicherungsunternehmen sind auf Verlangen der zuständigen Stellen zu Auskünften über den Wohnort und über die Höhe von Einkünften des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils verpflichtet, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert.
Von einem Anwalt der auf Familienrecht spezialisiert ist sollte man doch erwarten das er solche grundlegenden Dinge kennt.
Was denn nun?
War er eventuell darüber nicht informiert:
Zitat2) Der Arbeitgeber des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils ist verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen über die Art und Dauer der Beschäftigung, die Arbeitsstätte und den Arbeitsverdienst des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert. Versicherungsunternehmen sind auf Verlangen der zuständigen Stellen zu Auskünften über den Wohnort und über die Höhe von Einkünften des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils verpflichtet, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert.
Von einem Anwalt der auf Familienrecht spezialisiert ist sollte man doch erwarten das er solche grundlegenden Dinge kennt.