21-04-2012, 07:38
(20-04-2012, 15:11)Dzombo schrieb: @IPAD...114 bezieht sich auf Familiensachen (§ 111 FamFG!).
Siehe § 114 FamFG
Kein AnwZwang besteht dagegen nach wie vor dem FamFG in 'selbständigen Familiensachen' der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Unterhalts- und Güterrechtssachen sind Verfahrensgegenstände der Familienstreitsachen und schon deswegen anwaltspflichtig.