22-04-2012, 23:28
Hi
eigentlich passt meine Frage gut in diesen Bereich.
Ich war beruftätig netto gehalt ca. 1000€.
zuständiges olg Hamm
Meine Frau Studentin kein Einkommen
haben ein ca. 1,5 jahre altes Kind
2 weitere unterhaltspflichtige Personen vorhanden
Mein Anwalt will trotz meines Einwands mein SB auf 770 für die zeit meiner erwerbstätigkeit drücken mit begründung es wäre gängige Rechtssprechung. Aber ist dies nicht nur so wenn der Partner ein Einkommen hat nach Rechtssprechung des BGH von 2008??? Was soll ich machen das Verfahren steht an. Danke.
eigentlich passt meine Frage gut in diesen Bereich.
Ich war beruftätig netto gehalt ca. 1000€.
zuständiges olg Hamm
Meine Frau Studentin kein Einkommen
haben ein ca. 1,5 jahre altes Kind
2 weitere unterhaltspflichtige Personen vorhanden
Mein Anwalt will trotz meines Einwands mein SB auf 770 für die zeit meiner erwerbstätigkeit drücken mit begründung es wäre gängige Rechtssprechung. Aber ist dies nicht nur so wenn der Partner ein Einkommen hat nach Rechtssprechung des BGH von 2008??? Was soll ich machen das Verfahren steht an. Danke.