23-04-2012, 16:18
(22-04-2012, 23:28)Bernie schrieb: Mein Anwalt will trotz meines Einwands mein SB auf 770 für die zeit meiner erwerbstätigkeit drücken mit begründung es wäre gängige Rechtssprechung.
Da bist du ja noch gut weggekommen. Meiner war in seiner
Berechnung sogar mit 756 SB bei Vollzeit für mich zufrieden.
Dringendes Telefonat.
Ich: "Ist das Ihr Ernst?"
Er: "Bei Mindestunterhalt sind die Richter nun mal besonders streng."
Ich: "Sie haben ja nicht mal die Aufwände ausreichend berücksichtigt."
Er: "Was wollen Sie eigentlich? Sie haben nun einmal Kinder, für die müssen Sie eben zahlen."
Dafür, das ich ihn dann prompt gefeuert habe und er 1x falsch gerechnet hat, wollte er noch einen schlappen Tausender. Den mußte ich dann leider mit auf die Privatinsolvenz mit drauf legen.
Die anderen Kollegen wollen sich für Beratungshilfe auch nicht den Rücken krumm arbeiten und machen auch keine komplizierte Mangelfallberechnung auf. Hoffnungslos, wirklich.
Manchmal überlege ich mir, ob ich bei der nächsten Unterhaltsverhandlung nicht einfach anbiete, mein gesamtes Erwerbseinkommen vollumfänglich zur Verfügung zu stellen mit dem Hinweis, das mich der Sozialstaat dann wieder auf die Füsse stellen muss.