23-04-2012, 18:06
Ich schildere mal den Fall.
Ich habe letztes Jahr vom JA ein Formular erhalten, was ich ausfüllen sollte.
Ich habe die "notwendigsten" Angaben in Prosaform wiedergegeben und gesagt, dass ich nicht leistungsfähig bin, da ich studiere und BaföG-Leistungen erhalte.
Vom JA habe ich danach nie wieder was gehört, auch keine Berechnungen über den KU.
Dann kam irgendwann ein Schreiben von der GegenRattin, ich hätte KU in Höhe des Mindestunterhalts zu bezahlen. Mit Rückstand, ab dem Datum, als JA mich anschrieb, einige Tausend
Jetzt wird es etwas kompliziert.
Ich bin verheiratet und mache ein Studium an der Fernuniversität.
Die BaföG- Leistungen wurden in dem Maße gekürzt, wie man Ehemann mir Unterhalt zu gewähren hat, da er erwerbstätig ist und Einkommen hat.
Also Statt 597 € erhalte ich nur 488€ BaföG.
Im sonstigen halten wir uns an dem Urteil XII ZR 70/09 fest, da ich als Student nicht die Ausbildung abbrechen muss und die Erstausbildung Vorrang vor dem Mindestunterhalt hat. Zudem auch an dem Urteil, dass auch der betreuende Elternteil ein anderer leistungsfähiger Verwandter ist.
PKH wurde mir auch nicht bewilligt, weil die Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hätte und mutwillig wäre. Ich sei nach § 1603 blabla Erwerbspflichtig, könnte einen Nebentätigkeit ausüben und mein Ehemann hätte ja so ein gutes Einkommen, dass mir der Selbstbehalt nicht verbleiben müsste - heute war ich, mit dem Urteil des 1 BvR 2236/06 bei meinem Anwalt, da es ja gegen das Grundrecht aus Artikel sowieso verstößt.
Fehlt noch was? Ich glaube das war im Grunde die ganze Sache
Ich habe letztes Jahr vom JA ein Formular erhalten, was ich ausfüllen sollte.
Ich habe die "notwendigsten" Angaben in Prosaform wiedergegeben und gesagt, dass ich nicht leistungsfähig bin, da ich studiere und BaföG-Leistungen erhalte.
Vom JA habe ich danach nie wieder was gehört, auch keine Berechnungen über den KU.
Dann kam irgendwann ein Schreiben von der GegenRattin, ich hätte KU in Höhe des Mindestunterhalts zu bezahlen. Mit Rückstand, ab dem Datum, als JA mich anschrieb, einige Tausend
Jetzt wird es etwas kompliziert.
Ich bin verheiratet und mache ein Studium an der Fernuniversität.
Die BaföG- Leistungen wurden in dem Maße gekürzt, wie man Ehemann mir Unterhalt zu gewähren hat, da er erwerbstätig ist und Einkommen hat.
Also Statt 597 € erhalte ich nur 488€ BaföG.
Im sonstigen halten wir uns an dem Urteil XII ZR 70/09 fest, da ich als Student nicht die Ausbildung abbrechen muss und die Erstausbildung Vorrang vor dem Mindestunterhalt hat. Zudem auch an dem Urteil, dass auch der betreuende Elternteil ein anderer leistungsfähiger Verwandter ist.
PKH wurde mir auch nicht bewilligt, weil die Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hätte und mutwillig wäre. Ich sei nach § 1603 blabla Erwerbspflichtig, könnte einen Nebentätigkeit ausüben und mein Ehemann hätte ja so ein gutes Einkommen, dass mir der Selbstbehalt nicht verbleiben müsste - heute war ich, mit dem Urteil des 1 BvR 2236/06 bei meinem Anwalt, da es ja gegen das Grundrecht aus Artikel sowieso verstößt.
Fehlt noch was? Ich glaube das war im Grunde die ganze Sache