23-04-2012, 18:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2012, 18:28 von Revolution.)
Das Ding ist ja
Durch einen Nebenjob würden mir BaföG- Leistungen gekürzt werden.
400€- Job heißt nicht, dass ich auch tatsächlich 400 € bekomme. Ich hatte schon 4 Minijobs und nie kam ich über 200€.
Die können mir doch aber meinen Selbstbehalt nicht kürzen, als wäre ich nur Hausfrau. Immerhin habe ich vor einer Klage mit meiner Erstausbildung angefangen. Und dadurch, dass ich gekürzten BaföG erhalte sieht man doch, dass mein Mann nicht reich ist
Soll ich jetzt beim Verfahren darauf bestehen, dass der sein Urteil schreiben soll - weil der Richter ist sowas von blöd und macht sicher viele Fehler
Durch einen Nebenjob würden mir BaföG- Leistungen gekürzt werden.
400€- Job heißt nicht, dass ich auch tatsächlich 400 € bekomme. Ich hatte schon 4 Minijobs und nie kam ich über 200€.
Die können mir doch aber meinen Selbstbehalt nicht kürzen, als wäre ich nur Hausfrau. Immerhin habe ich vor einer Klage mit meiner Erstausbildung angefangen. Und dadurch, dass ich gekürzten BaföG erhalte sieht man doch, dass mein Mann nicht reich ist
Soll ich jetzt beim Verfahren darauf bestehen, dass der sein Urteil schreiben soll - weil der Richter ist sowas von blöd und macht sicher viele Fehler