23-04-2012, 18:55
Ich werde mich mal so durchkämpfen. Danke für die Links, ich habe auch schon jede Menge zusammengesammelt. Ohne die eigene Recherche läuft ja da nichts. Beide Urteile habe ich meinem Anwalt vorgelegt, weil der davon nichts gewusst hatte.
Noch eine rechtliche Frage:
Muss mein Ehemann sein Einkommen offenlegen? Für PKH oder für die Berechnung des KU?
Und ab wann kann ich auch mal Auskunft über die Einkunft des Ex verlangen?
Muss in dem Urteil des AG stehen, ob das Kind unterhaltsbedürftig ist, oder sind minderjährige Kinder automatisch UB?
Noch eine rechtliche Frage:
Muss mein Ehemann sein Einkommen offenlegen? Für PKH oder für die Berechnung des KU?
Und ab wann kann ich auch mal Auskunft über die Einkunft des Ex verlangen?
Muss in dem Urteil des AG stehen, ob das Kind unterhaltsbedürftig ist, oder sind minderjährige Kinder automatisch UB?