23-04-2012, 19:57
Wenn du einen bestehenden Titel nicht bedient hast, kommt der GV wohl zurecht.
Zumindest nach den Maßstäben des Familienrechts.
Wenn du tatsächlich nix hast, musst du wohl die EV abgeben.
Wenn doch, bliebe noch die Möglichkeit über Ratenzahlung zu verhandeln.
Zumindest nach den Maßstäben des Familienrechts.
Wenn du tatsächlich nix hast, musst du wohl die EV abgeben.
Wenn doch, bliebe noch die Möglichkeit über Ratenzahlung zu verhandeln.