23-04-2012, 20:05
(23-04-2012, 19:57)beppo schrieb: Wenn du einen bestehenden Titel nicht bedient hast, kommt der GV wohl zurecht.Verstehe ich nicht, ich bin ja nicht leistungsfähig.
Müsste denn nicht erst einmal die m. M. nach ungerechtfertigte Verweigerung der weiteren Zahlung des Vorschusses geprüft werden ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel