23-04-2012, 21:59
(23-04-2012, 21:43)beppo schrieb: Also die Schulden hast du so oder so.Dann spricht doch nichts gegen die Unterzeichnung der EV, oder?
Die Unterzeichnung der EV kann allerdings mit Knast erzwungen werden.
In den Knast werde deswegen gewiss nicht gehen wollen.
(23-04-2012, 21:43)beppo schrieb: Ich stehe übrigens selbst gerade vor der Frage ob ich unterschreiben soll oder nicht.Schön, dass wir uns gerade getroffen haben
Ich werde morgen mal meinen Rechtsbeistand dazu befragen, besonders zu den praktischen Auswirkungen wie z.B. zukünftig nur noch über ein p-Konto verfügen zu können.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel