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Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage
#2
Ja das ist richtig, denn Schulden tust du ja auch den kompletten Betrag und nicht nur den UVG Anteil, bzw. die Differenz zum vollen Betrag.
@ Die ersten 133,- € kann nur das JA einklagen. Im Falle der gänzlichen Bezahlung deinerseits, wird dann entsprechend verrechnet. Ein Teil
geht zurück an den Staat. Der Rest wird an Mami ausbezahlt. Die Frage nach dem Streitwert ist also berechtigt. Es geht um den vollen Betrag.

Die Mutter hat wahrscheinlich die Pfändungsurkunde mitgehen lassen, mit derer sie dich nun zwingt, jetzt sofort alles zu zahlen. Ein Amtsbeistand
rät in den meisten Fällen davon ab, eine Pfändung durchzusetzen. Die sind schon etwas geduldiger damit, die Pistole aus der Schublade zu ziehen,
zumal der Amtsbeistand sich alle 2 Jahre seinerseits bei dir erkundigt, wie leistungsfähig du nun gerade bist.
Mütter können aber nicht anders, ihre Habgier ist nicht selten einfach zu gross. Sie wollen alles und bekommen dafür dann nie wieder was.
Der Erfolg ist dann meistens, das ein Vater sich beruflich nicht mehr rührt, da mit einer Pfändung alles in Bereiche der Sinnfreiheit getrieben wird.
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RE: Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage - von Kasimir - 23-04-2012, 23:22
RE: Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage - von Kasimir - 24-04-2012, 00:48

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