24-04-2012, 16:51
Es gibt keine separate Altfallregelung. Altfälle, die bisher nicht in die gemeinsame Sorge gekommen sind können ab inkrafttreten des Gesetzes genauso die gemeinsame Sorge beurkunden und wenn die Mutter nicht zustimmt, gehts genauso vor Gericht.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid75292
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