24-04-2012, 17:50
(06-10-2011, 15:43)gleichgesinnter schrieb: Jungs,
ich habe mal Detlefs alten Aufsatz "der deutsche Unterhaltspflichtige im Ausland" 3. Auflage Juni 2010 mit den heutigen Gegebenheiten verglichen und bin immer noch der vollen Überzeugung, es gilt noch zu 99 % wie vor einem Jahr.
Es hat sich nichts geändert und es ist immer noch sehr einfach unterzutauchen und auch sein Einkommen/Vermögen zu verschleiern oder unsichtbar zu machen.
Lest Euch doch mal wieder seine Ratgeber durch, ich tu es immer wieder gern und es macht Spass. Leider ist das Problem akut, das man die Lust dran verliert, denn der deutsche Staat kommt erst gar nicht soweit mit seinen ach so wirksamen Unterhaltsabkommen international gesehen. Behoerden sind eben immer noch Wasserkoepfe und arbeiten sehr langsam und wer flexibel ist, der hat die besten Chancen.
Ich ziehe das "Meisterwerk" von Detlef noch mal hier hoch, denn es darf nach meiner Meinung nicht vergessen werden. ;-)
gleichgesinnter
hi, wo ist der aufsatz? finde ihn nicht...
danke