(24-04-2012, 16:44)Dzombo schrieb: 2. die gS mal hatten, aber rausgeflogen sind aus selbiger?@Dzombo
Was auch immer nun Gesetz werden wird - für diese Gruppe ändert sich nichts im Vergleich zu heute. Es gilt nach einem Verlust des SR dann immer die höhere Hürde des §1696 BGB um es wiederzuerlangen. Sonst wäre es ja ein "raus aus den Kartoffeln-rein in die Kartoffeln-Spiel".
Aber das hier wäre z.B. so ein Fall einer teilweisen Rückabänderung: http://umgangskosten.de/2010/06/sorgerec...ungen.html Denn es dient nicht dem Kindeswohl, wenn die Mutter den Vater daran hindert, sich die berechtigten Umgangskosten beim Amt zu holen und das Kind dazu zu vertreten.
@beppo
Na, das mütterfixierte SPD-Gewäsch zeigt doch nur was uns blühen würde, wenn eine mütterfixierte SPD und eine mütterzentrierte CDU eine große Koalition bilden würden. Hoffentlich müsen wir das so schnell nicht erleben. Inhaltlich hat der SPD Antrag zur Zeit wenig Chancen. Allerdings wird an der Debatte spannend sein, welche anderen Gestalten sich in den nächsten Tagen noch zu Wort melden werden.
Ganz überraschend positives soll jedoch der Antrag der LINKEN enthalten, die sich wohl heute in der Bundestags-Fraktion auf eine Linie einigen konnte.... Wird wohl morgen öffentlich stehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #