25-04-2012, 10:49
Die Ex kann im Jugendamt klar machen, dass ihr der Betrag und die Art der Titulierung reichen. In diesem Fall wird das JA auch nicht klagen.
Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
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Was erwartet mich, wie soll ich reagieren und was habe ich zu befürchten??? | monsenior | 7 | 7.195 |
09-07-2013, 09:44 Letzter Beitrag: Hatty1988 |