25-04-2012, 20:07
Tja, was soll ich jetzt Eurer Meinung nach tun und schreiben?
Die Frist läuft am 27.04. ab.
Hier noch mal der Brief der Tyrannin:
Sehr geehrter Herr XY,
leider liegen uns bis zum heutigen Tage weder Unterlagen zur Berechnung des
Anspruches vor noch haben Sie die Unterhaltsverpflichtung freiwillig anerkannt.
Wir setzen heute eine letzte Frist bis zum 27.04.2012 zur Erledigung.
Sollte auch diese Frist untätig verstreichen so werden wir den
Unterhaltsanspruch von XY gerichtlich gegen Sie festsetzen lassen.
Dies wäre für Sie natürlich mit weiteren Kosten verbunden.
Wir möchten nochmals wiederholen, dass wir zu einem persönlichen
Gespräch gerne zu Ihrer Verfügung stehen.
Auch bestätigen wir gerne einen weiteren Zahlungseingang von 291,00 €
am 10.04.2012.
Wir hoffen, dass Sie Ihnen und uns ein gerichtliches Verfahren ersparen
werden um den Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter abzusichern.
KIND hat einen einklagbaren Anspruch auf einen Unterhaltstitel.
Mit freundlichen Grüßen
die Zicke vom Amt
1. Es liegen Ihr alle Unterlagen zur Unterhaltsberechnung vor, bis auf den "Ermittlungsbogen"
2. Bestehe ich auf einen statischen Titel für die nächsten 4 Jahre über 291,00 Euro,
den ich bei einem Notar machen werde, nicht bei den Blutsaugern...
LG
masku
Die Frist läuft am 27.04. ab.
Hier noch mal der Brief der Tyrannin:
Sehr geehrter Herr XY,
leider liegen uns bis zum heutigen Tage weder Unterlagen zur Berechnung des
Anspruches vor noch haben Sie die Unterhaltsverpflichtung freiwillig anerkannt.
Wir setzen heute eine letzte Frist bis zum 27.04.2012 zur Erledigung.
Sollte auch diese Frist untätig verstreichen so werden wir den
Unterhaltsanspruch von XY gerichtlich gegen Sie festsetzen lassen.
Dies wäre für Sie natürlich mit weiteren Kosten verbunden.
Wir möchten nochmals wiederholen, dass wir zu einem persönlichen
Gespräch gerne zu Ihrer Verfügung stehen.
Auch bestätigen wir gerne einen weiteren Zahlungseingang von 291,00 €
am 10.04.2012.
Wir hoffen, dass Sie Ihnen und uns ein gerichtliches Verfahren ersparen
werden um den Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter abzusichern.
KIND hat einen einklagbaren Anspruch auf einen Unterhaltstitel.
Mit freundlichen Grüßen
die Zicke vom Amt
1. Es liegen Ihr alle Unterlagen zur Unterhaltsberechnung vor, bis auf den "Ermittlungsbogen"
2. Bestehe ich auf einen statischen Titel für die nächsten 4 Jahre über 291,00 Euro,
den ich bei einem Notar machen werde, nicht bei den Blutsaugern...
LG
masku