26-04-2012, 08:08
Ein Berliner Senat zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV Regelsätze an und hat die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Das heisst, dass auch der notwendige SB massiv erhöht werden muss, wegen Lohnabstandsgebot.
Trotz eventueller Erhöhung der Tabellensätze in der DDT wird es demnach eher zu einer Senkung des KU kommen, denn zu einer Erhöhung.
Ich nehme schwer an, dass nun der Gesetzgeber irgendwie auch in Bezug auf den § 1612aBGB handeln muss, da in diesem Fall die Zahl der Mangelfälle wohl erheblich steigt.
Das heisst, dass auch der notwendige SB massiv erhöht werden muss, wegen Lohnabstandsgebot.
Trotz eventueller Erhöhung der Tabellensätze in der DDT wird es demnach eher zu einer Senkung des KU kommen, denn zu einer Erhöhung.
Ich nehme schwer an, dass nun der Gesetzgeber irgendwie auch in Bezug auf den § 1612aBGB handeln muss, da in diesem Fall die Zahl der Mangelfälle wohl erheblich steigt.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.