26-04-2012, 09:10
Hallo Karl,
natürlich war dies nur eine mündliche Abmachung. Ich habe mir aber von Vaterverbot.at auch sagen lassen, dass es egal ist ob schriftlich oder mündlich vereinbart..Beides Wertlos!
Für Unterhaltsopfer, tretet bei!
http://www.facebook.com/groups/212320445546283/
natürlich war dies nur eine mündliche Abmachung. Ich habe mir aber von Vaterverbot.at auch sagen lassen, dass es egal ist ob schriftlich oder mündlich vereinbart..Beides Wertlos!
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