26-04-2012, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-04-2012, 12:12 von Hagen von Tronje.)
(18-04-2012, 18:22)L3NNOX schrieb: 1. Sie hat angekündigt, Ansprüche an meinem Auto geltend zu machen bei der Scheidung.
2. Hätte es zb. einen Vorteil, das Auto preiswert meinem Bruder zu verkaufen?
Zu 1:
Das ist nach meiner Meinung (formal) richtig, da das Auto vorher nicht da war und jetzt einen Wert hat. Die Hälfte des Wertes des Autos ist diesbezüglicher Zugewinn. Aber letztlich zählt die Gesamtbetrachtung, bei der auch Änderungen des Geldvermögens berücksichtigt werden.
Zu 2:
Vielleicht bringt es was. Ich würde jedoch zum geeigneten Zeitpunkt ein Wertgutachten erstellen lassen. Da sich erfahrungsgemäß hier jeder noch so kleine Kratzer wertmindernd auswirkt und es quasi amtlich ist, ist das der sichere Weg zur Vermögensreduzierung, ohne dass das Auto dann weg ist.
Sieh es positiv. Bis zum Stichtag trägt sie nach meiner Meinung den Wertverlust noch zur Hälfte mit. Übernimmt sie den Wagen, dann müsste sie dir die Hälfte des Restwertes "auszahlen". Also wird sich so oder so kein großer Unterschied für dich ergeben.