26-04-2012, 12:58
@alexerl,
dass Mütter wegen höherem Kindesunterhalt nach A auswandern ist mir nicht bekannt, macht auch keinen Sinn, solange der Gerichtsstandort D ist.
Bekannt ist mir, dass Mütter eher nach A auswandern, weil sie dort Kontakte zwischen Vätern und Kindern leichter noch als hier unterbinden können. Der Selbstbehalt in D liegt bei 950€ und die Zahl der Mangelfälle steigt mit jedem Jahr. In D gibt es die gesteigerte Erwerbsobliegenheit (je nach Job und Bezahlung, bis max. 48h/Woche) und fiktives Einkommen (könnte er verdienen). Wer als Vater von A nach D auswandert wird andere Gründe haben.
dass Mütter wegen höherem Kindesunterhalt nach A auswandern ist mir nicht bekannt, macht auch keinen Sinn, solange der Gerichtsstandort D ist.
Bekannt ist mir, dass Mütter eher nach A auswandern, weil sie dort Kontakte zwischen Vätern und Kindern leichter noch als hier unterbinden können. Der Selbstbehalt in D liegt bei 950€ und die Zahl der Mangelfälle steigt mit jedem Jahr. In D gibt es die gesteigerte Erwerbsobliegenheit (je nach Job und Bezahlung, bis max. 48h/Woche) und fiktives Einkommen (könnte er verdienen). Wer als Vater von A nach D auswandert wird andere Gründe haben.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)