26-04-2012, 16:38
Hi !
1) Wenn die Mutter mit dem Kind von Deutschalnd nach Österreich gezogen ist, dann zählt das zuständige Ortsgericht des Kindes und das ist Österreich !
2) Da es vermutlich keine Zeugen für die mündliche Vereinbarung in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle gibt, kann man vermutlich wenig machen.
3) Das Österreichische Kindesunterhaltsgesetz ist leider eines der schlechtesten Weltweit.
So um jetzt deine Frage zu beantworten es gibt eine Obergrenze beim Kindesunterhalt, das ist der 2 fache Regelbedarf !
In Ausnahmen 2,5 facher Regelbedarf !
Die Regelbedarfsätze für 01.07.2011 - 30.06.2012 lauten (Quelle:BMF):
Altersgruppe
0 - 3 Jahre
Euro 186,--
3 - 6 Jahre
Euro 238,--
6 - 10 Jahre
Euro 306,--
10 - 15 Jahre
Euro 351,--
15 - 19 Jahre
Euro 412,--
19 - 28 Jahre
Euro 517,--
--------
Das bedeutet das dein Mann nicht mehr als 2x351Euro = 702 Euro bezahlen muss.
Im aller schlimmsten Fall, aber da du als seine Frau nicht arbeiten gehst, nehme ich das nicht an, den 2,5 fachen Regelbedarf >>
2,5 x 351 = 877,5 Euro als ABSOLUTE OBERGRENZE !
------------------------------------------------
Wenn die einen höheren Betrag fordern, dann ist das ungesetzlich !
1) Wenn die Mutter mit dem Kind von Deutschalnd nach Österreich gezogen ist, dann zählt das zuständige Ortsgericht des Kindes und das ist Österreich !
2) Da es vermutlich keine Zeugen für die mündliche Vereinbarung in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle gibt, kann man vermutlich wenig machen.
3) Das Österreichische Kindesunterhaltsgesetz ist leider eines der schlechtesten Weltweit.
So um jetzt deine Frage zu beantworten es gibt eine Obergrenze beim Kindesunterhalt, das ist der 2 fache Regelbedarf !
In Ausnahmen 2,5 facher Regelbedarf !
Die Regelbedarfsätze für 01.07.2011 - 30.06.2012 lauten (Quelle:BMF):
Altersgruppe
0 - 3 Jahre
Euro 186,--
3 - 6 Jahre
Euro 238,--
6 - 10 Jahre
Euro 306,--
10 - 15 Jahre
Euro 351,--
15 - 19 Jahre
Euro 412,--
19 - 28 Jahre
Euro 517,--
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Das bedeutet das dein Mann nicht mehr als 2x351Euro = 702 Euro bezahlen muss.
Im aller schlimmsten Fall, aber da du als seine Frau nicht arbeiten gehst, nehme ich das nicht an, den 2,5 fachen Regelbedarf >>
2,5 x 351 = 877,5 Euro als ABSOLUTE OBERGRENZE !
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Wenn die einen höheren Betrag fordern, dann ist das ungesetzlich !