26-04-2012, 17:40
@alexerl,
hätte dein Mann damals seinen Unterhalt in D und wie vereinbart tituliert, wäre es vielleicht anders gelaufen, aber jetzt egal.
Dein Mann erzielt monatliche Einkünfte i.H.v. 4175€.
Ich behaupte jetzt mal, dass ihn die geforderten 835€ damit nicht in totale Armut stürzen und unter die Brücke treiben. Die Obergrenze liegt bei 877,50€. Ist es nicht auch so, dass Unterhalt ins Ausland von der Steuer absetzbar ist?
Nach der DDT müsste er derzeit immerhin 554€ und im nächsten Jahr 648€ berappen. Und darin ist der sog. Mehr-/ und Sonderbedarf nicht enthalten.
Allerdings hat auch die DDT so ihre 'kleinen Schwächen', denn der Geringverdiener zahlt hier immer mehr als 16, 18, oder gar nur 20%, während der Gutverdiener eher verhältnismäßig geschont wird. Es stimmt aber nicht, dass in der DDT ein oberes Ende der Fahnenstange festlegt wurde, sondern:
). OLG Schleswig: 10 UF 220/10
hätte dein Mann damals seinen Unterhalt in D und wie vereinbart tituliert, wäre es vielleicht anders gelaufen, aber jetzt egal.
Dein Mann erzielt monatliche Einkünfte i.H.v. 4175€.
Ich behaupte jetzt mal, dass ihn die geforderten 835€ damit nicht in totale Armut stürzen und unter die Brücke treiben. Die Obergrenze liegt bei 877,50€. Ist es nicht auch so, dass Unterhalt ins Ausland von der Steuer absetzbar ist?
Nach der DDT müsste er derzeit immerhin 554€ und im nächsten Jahr 648€ berappen. Und darin ist der sog. Mehr-/ und Sonderbedarf nicht enthalten.
Allerdings hat auch die DDT so ihre 'kleinen Schwächen', denn der Geringverdiener zahlt hier immer mehr als 16, 18, oder gar nur 20%, während der Gutverdiener eher verhältnismäßig geschont wird. Es stimmt aber nicht, dass in der DDT ein oberes Ende der Fahnenstange festlegt wurde, sondern:
Zitat:ab 5.101 nach den Umständen des FallesNoch gestern hatte ich den Volltext vorliegen und heute ist er leider wieder futsch (und ich hatte den nicht gleich abgespeichert
![Angry Angry](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/angry.gif)
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)