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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#35
Das Protokoll der Bundestagsdebatte ist online: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17175.pdf
Fängt auf Seite 20692 an und erstreckt sich über zehn volle Seiten, die haben lange debattiert.

Nachdem sich SPD und LINKE so wie Rosowskis BuFoMä mit "noch keine Meinung gebildet" oder Schweigen herausgehalten haben, kommen jetzt ziemlich amateurhafte Anträge und Beiträge, nachdem der Reformvorschlag vorliegt. Man hat halt leider von diesem Vätergedöns keine Ahnung, will aber auch was dazu sagen, man "ist zu Gesprächen bereit". Aber erst, nachdem es nichts mehr zu entscheiden gibt.

Ein paar Zitate, Dinge die wir teilweise weiter oben im Thread schon eruiert haben:

Granold, CDU: "Ansonsten ist eine gemeinsame Sorge, denke ich, indiziert, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das heißt, es gibt eine sogenannte negative Kindeswohlprüfung.
Bei der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen ist es genau umgekehrt: Die gemeinsame elterliche Sorge soll dann eingerichtet werden, wenn sie dem Kindeswohl entspricht. Das ist die sogenannte positive Kindeswohlprüfung. Sie haben in Ihrem Antrag Kriterien dafür genannt, was dafür zum Beispiel ein Maßstab wäre, etwa die Unterhaltszahlung und die Kooperationsbereitschaft.
Wir meinen, diese Hürde ist zu hoch. Deshalb gehen wir den genau umgekehrten Weg. Weil die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht, ist es so, dass die Darlegungs- und Beweislast, dass eine gemeinsame Sorge nicht möglich sei, also der Ausnahmefall, bei der Mutter liegt. Die Gerichtsentscheidungen, die zwischenzeitlich ergangen sind, zeigen, dass allein der Einwand, es bestehe keine Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern, in der Regel dazu führt, dass der Vater kein Sorgerecht erhält. Das halten wir auch nach dem, was die vorerwähnten Entscheidungen der höchsten Gerichte gezeigt haben, für keinen gangbaren Weg. Die negative Kindeswohlprüfung ist für uns ein ganz wesentlicher Maßstab."


Auch Thomae von der FDP betont das. Wunderlich von DIE LINKE geht nicht darauf ein. Dörner von DIE GRÜNEN versucht es wenigstens, bei ihr habe ich das Gefühl sie kennt Väter die durch die Standardbehandlung des deutschen Rechts gegangen sind, kann aber nicht über ihre eigenen ideologischen Parteigrenzen. Silberhorn von der CDU/CSU sagt, man hätte noch keinen richtigen Gesetzentwurf, weil man in den Hinterzimmern von mit VAMV und djb kungeln müsste, von denen man noch keine Freigabe hat: "Dass es sich um einen Referentenentwurf und noch nicht um einen Gesetzentwurf handelt, Frau Kollegin, liegt schlichtweg daran, dass dieser Vorschlag mit den betroffenen Verbänden noch erörtert wird und wir die Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen. Wir verzeichnen mit Interesse, dass sich selbst kritische Väterverbände wie etwa „Väteraufbruch für Kinder“ zu diesem Referentenentwurf überwiegend positiv geäußert haben. (Zuruf von der LINKEN: Das ist ja bezeichnend!)" Oh ja, bezeichnend für die Linken. Das BuFoMä wird nicht erwähnt :-)

Marks von der SPD macht den Eindruck, wie wenn sie ihren eigenen Antrag nicht einmal gelesen hat, sie behauptet das Gegenteil von dem was drinsteht. Das hohe Lied des Endes der Benachteiligung von Vätern und Familien ohne Trauschein ist jedenfalls ein völliger Witz.

Die dauernden Beschwörungen des Kindeswohls sind auch lästig. Dieser Begriff hat es ganz eindeutig dringend nötig, ihn zu heiligen und abzuheben, denn sonst würde man sofort sehen wie hohl und undefiniert er ist. Er muss deshalb auf einem Altar mit Zierrat drumrum gestellt sein.
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von p__ - 27-04-2012, 11:23

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