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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#36
Ich freue mich ganz besonders, dass alle Fraktionen herausstellen, dass es keinen Automatismus bei der Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge geben wird und der Väteraufbruch für Kinder e.V. diese Ansicht teilt.
Die üblichen beteiligten Abgeordneten im DB sind mir richtig ans Herz gewachsen. Wink
Aber was ich mit zunehmender Anzahl der Debatten immer mehr in Frage stelle: Gehen die alle zum selben Arzt?
Alle sind sich einig: Artikel 18 UNKRK zählt, es geht um die Kids, weder Väter noch Mütter mögen bevorzugt behandelt werden und keine gesetzliche Regelung wird allen Fällen gerecht werden. Tja, bei so viel Eintracht fehlen mir die Argumente, die gegen einen Automatismus, in Form einer Streichung des § 1626a BGB, sprechen.
Am Ende aber geht es gar nicht um Argumente, sondern um den Erhalt der mütterlichen Vormachtstellung, nur über Farbe von Geschenkpapier und Schleife ist man sich noch nicht einig.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 27-04-2012, 13:17

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