25-02-2009, 23:36
Scheint gar nicht mal so selten zu sein.
KG Berlin Az. 19 UF 93/05 vom 2.02.2006
"Allein der Umstand, dass sich der Beklagte nur noch für seinen Computer und das Internet interessiert haben will, wie die Klägerin behauptet, rechtfertigt nicht die Annahme, der Beklagte habe sich von der Ehe losgesagt. ... Auch die bloße Behauptung der Klägerin, eine „Sexualgemeinschaft“ habe bereits seit geraumer Zeit nicht mehr bestanden, ist für sich allein nicht geeignet, den Vorwurf des einseitigen Fehlverhaltens zu entkräften.
...erscheint die Inanspruchnahme des Beklagten als grob unbillig, so dass der Klägerin auch Unterhalt für die Vergangenheit zu versagen ist."
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....hl=1#rd_0
KG Berlin Az. 19 UF 93/05 vom 2.02.2006
"Allein der Umstand, dass sich der Beklagte nur noch für seinen Computer und das Internet interessiert haben will, wie die Klägerin behauptet, rechtfertigt nicht die Annahme, der Beklagte habe sich von der Ehe losgesagt. ... Auch die bloße Behauptung der Klägerin, eine „Sexualgemeinschaft“ habe bereits seit geraumer Zeit nicht mehr bestanden, ist für sich allein nicht geeignet, den Vorwurf des einseitigen Fehlverhaltens zu entkräften.
...erscheint die Inanspruchnahme des Beklagten als grob unbillig, so dass der Klägerin auch Unterhalt für die Vergangenheit zu versagen ist."
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....hl=1#rd_0
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.