28-04-2012, 13:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-04-2012, 13:45 von Absurdistan.)
(28-04-2012, 13:27)Skipper schrieb: Eine gute Umgangsregelung hilft, besonders bei der Betreuung sehr kleiner Kinder. Warum sollte nur eine Mutter bei unter Dreijährigen von der Arbeitspflicht entbunden sein?
Sehe ich genau so. Nur kann sie das weil sie in Eltrnzeit ist. Die kann ich ja nicht beantragen. Da die Mutter nicht mal 2 Übernachtungen in Folge erlaubt wenn ich Urlaub habe, überlege ich sowieso den Umgang Gerichtlich weiter auszubauen. Bei der letzten Übergabe hat sie mir Freudestrahlend berichtet das sie ihre Kinder die hälfte der Ferien hat. Die Äußerung hat mich sehr wütend gemacht. Hoffe sie hats nicht gemerkt
http://blog.beck.de/2012/04/18/35-stunde...chen-nicht
Interresante Diskussion. Später geht es noch um Wechselmodell. Darum ob es gegen den Willen der Mutter durchgestzt werden kann.