28-04-2012, 20:17
(27-04-2012, 13:17)Bluter schrieb: Ich freue mich ganz besonders, dass alle Fraktionen herausstellen, dass es keinen Automatismus bei der Erteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge geben wird und der Väteraufbruch für Kinder e.V. diese Ansicht teilt.Ich wünsche mir dagegen einen solchen Automatismus.
Hingegen ist es mir ziemlich einerlei, wie sich ein VAfK dazu äußert; jedenfalls solange ich diesem Verein eine schamlose Vergeudung personeller Ressourcen zuordnen muss.
So, wie einer Mutter (meinetwegen mit der Begründung des BVerfG aus 2003), Rechte und Pflichten zuordnet werden, läßt sich das auch für den die Vaterschaft anerkennenden Vater regeln.
Bei beiden Elternteilen muss man im Nachhinein rechtliche Möglichkeiten haben, eingreifen zu können. Dazu dient bei Meinungsverschiedenheiten § 1628 BGB - schlimmstenfalls greift 1666 BGB.
Meiner Meinung nach bieten weitere Formalitäten nur Gelegenheiten, sich über Selbstverständliches streiten zu können - und zwar (wie immer und üblich) "zum Wohle des Kindes".