29-04-2012, 13:58
Habe ich in einem anderen Thread zum Thema Aufstockung gefunden:
@sorglos schrieb:
Die Absetzbarkeit gilt für Erwerbseinkommen, also nicht nur für den sozialpflichtig beschäftigten Unterhaltsschuldner, sondern auch bei Selbständigkeit, Provisionen, gewerblichen Einnahmen, etc. - nicht aber bei Mieteinnahmen, Zinsen, Zuwendungen, etc.
Habe ja eine zu teure Wohnung die ich damit ich nicht sofort umziehen muss untervermieten werden. Hat das Einfluss auf das Rechenbeispiel von Skipper? Sorry, blick da erst so langsam durch. Das meiste sind noch Böhmische Dörfer für mich.
@sorglos schrieb:
Die Absetzbarkeit gilt für Erwerbseinkommen, also nicht nur für den sozialpflichtig beschäftigten Unterhaltsschuldner, sondern auch bei Selbständigkeit, Provisionen, gewerblichen Einnahmen, etc. - nicht aber bei Mieteinnahmen, Zinsen, Zuwendungen, etc.
Habe ja eine zu teure Wohnung die ich damit ich nicht sofort umziehen muss untervermieten werden. Hat das Einfluss auf das Rechenbeispiel von Skipper? Sorry, blick da erst so langsam durch. Das meiste sind noch Böhmische Dörfer für mich.