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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell
#1
A u. B haben ein Wechselmodell für C vereinbart. B. ist aufgrund des höheren Gehalts zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags an A verpflichtet. Zur Unterhaltsberechnung für C addiert der Anwalt von A zum Betrag nach Düsseldorfer Tabelle die vollen von ihm ermittelten Kosten von A für die Fahrten zur Schule und die geringeren Kosten von B hierfür. Weiterhin die konkret errechneten Kosten für das Kinderzimmer bei A.

Werden die Mehrkosten tatsächlich pauschal addiert. Können hierbei auch die Kosten B addiert werden. Er zahlt diese Kosten sowieso, gleichzeitig erhöht sich aber ja sei zu zahlender Ausgleichsbetrag, wenn diese Kosten den Gesamtbedarf erhöhen. Er zahlt sozusagen doppelt???
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Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von batacim - 29-04-2012, 14:17
RE: Mehrbedarf des Kindes bei Wechselmodell - von micha - 08-05-2012, 16:23

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