29-04-2012, 14:17
A u. B haben ein Wechselmodell für C vereinbart. B. ist aufgrund des höheren Gehalts zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags an A verpflichtet. Zur Unterhaltsberechnung für C addiert der Anwalt von A zum Betrag nach Düsseldorfer Tabelle die vollen von ihm ermittelten Kosten von A für die Fahrten zur Schule und die geringeren Kosten von B hierfür. Weiterhin die konkret errechneten Kosten für das Kinderzimmer bei A.
Werden die Mehrkosten tatsächlich pauschal addiert. Können hierbei auch die Kosten B addiert werden. Er zahlt diese Kosten sowieso, gleichzeitig erhöht sich aber ja sei zu zahlender Ausgleichsbetrag, wenn diese Kosten den Gesamtbedarf erhöhen. Er zahlt sozusagen doppelt???
Werden die Mehrkosten tatsächlich pauschal addiert. Können hierbei auch die Kosten B addiert werden. Er zahlt diese Kosten sowieso, gleichzeitig erhöht sich aber ja sei zu zahlender Ausgleichsbetrag, wenn diese Kosten den Gesamtbedarf erhöhen. Er zahlt sozusagen doppelt???