29-04-2012, 14:29
Die Zahlung von Unterhalt beim Wechselmodell ist eine Minderheitenmeinung eines OLGs und wäre komplett in Frage zu stellen.
Den Mehrbedarf (die Schulwegkosten und Kinderzimmer sind allerdings kein Mehrbedarf) kann und sollte man entsprechend der elterliche Einkommensverhältnisse quoteln.
Den Mehrbedarf (die Schulwegkosten und Kinderzimmer sind allerdings kein Mehrbedarf) kann und sollte man entsprechend der elterliche Einkommensverhältnisse quoteln.