30-04-2012, 11:32
Ob sie Geld wiederbekommt, hängt davon ab ob der Richter der Ansicht ist, dass die Indizien dafür ausreichen dass sie Geld in die Wohnung gesteckt hat. Wenn sie es wirklich getan hat und nicht an anderer Stelle betrügt, sollte dein Bekannter allerdings von sich aus so fair sein, ihr das Geld zurückzugeben. Es war ja Gütertrennung vereinbart, also wollte jeder seins behalten.
Raten für SEINE Wohnung sind SEINE Sache. Mit dem Unterhalt hat das nichts zu tun. Er kann natürlich eine Einigung anstreben, z.B. die Ex bleibt mietfrei in der Wohnung und der Wohnwert wird stattdessen beim Unterhalt berücksichtigt.
Raten für SEINE Wohnung sind SEINE Sache. Mit dem Unterhalt hat das nichts zu tun. Er kann natürlich eine Einigung anstreben, z.B. die Ex bleibt mietfrei in der Wohnung und der Wohnwert wird stattdessen beim Unterhalt berücksichtigt.