30-04-2012, 12:24
Hi Calimero,
da von der Zahlung des Mindestunterhaltes ja schon länger nicht mehr die Rede ist, giltst du wohl tatsächlich immernoch als "nicht zahlungsfähig". Sei daher froh, dass sie deine aktuell etwas bessere wirtschaftlich Lage nicht als Anlass nehmen, doch wieder auf der Zahlung des Mindestunterhaltes herumzureiten (der im übrigen immernoch nur eine RICHTLINIE ist, keine rechtlich verpflichtende Summe).
Wenn also dein aktueller Status "zahlungsunfähig" ist, du aber dennoch (obwohl du vielleicht gar nicht musst) Zahlungen leistest, werden die zuerst mit dem UVG des aktuellen Monats verrechnet und was noch übrig bleibt gilt tatsächlich als Rückstandstilgung. Das JA ist nicht die Caritas - die holen sich nach Begleichung des aktuellen Unterhaltes natürlich erstmal ihr eigenes Geld zurück. Wenn der Rückstand dann abbezahlt ist, kommt die Summe monatlich voll deinem Kind zugute... dann geht aber auch sicher wieder die Sache mit dem Mindestunterhalt los... denn wenn du wieder zahlungsfähig bist, will das JA natürlich kein UVG mehr zahlen...
Liebe Grüße
Daniela
da von der Zahlung des Mindestunterhaltes ja schon länger nicht mehr die Rede ist, giltst du wohl tatsächlich immernoch als "nicht zahlungsfähig". Sei daher froh, dass sie deine aktuell etwas bessere wirtschaftlich Lage nicht als Anlass nehmen, doch wieder auf der Zahlung des Mindestunterhaltes herumzureiten (der im übrigen immernoch nur eine RICHTLINIE ist, keine rechtlich verpflichtende Summe).
Wenn also dein aktueller Status "zahlungsunfähig" ist, du aber dennoch (obwohl du vielleicht gar nicht musst) Zahlungen leistest, werden die zuerst mit dem UVG des aktuellen Monats verrechnet und was noch übrig bleibt gilt tatsächlich als Rückstandstilgung. Das JA ist nicht die Caritas - die holen sich nach Begleichung des aktuellen Unterhaltes natürlich erstmal ihr eigenes Geld zurück. Wenn der Rückstand dann abbezahlt ist, kommt die Summe monatlich voll deinem Kind zugute... dann geht aber auch sicher wieder die Sache mit dem Mindestunterhalt los... denn wenn du wieder zahlungsfähig bist, will das JA natürlich kein UVG mehr zahlen...
Liebe Grüße
Daniela