30-04-2012, 16:22
(30-04-2012, 08:46)L3NNOX schrieb: Was wäre denn ein geeigneter Zeitpunkt? Direkt vor dem Verkauf? Oder der Zeitpunkt der Scheidung?
So weit ich informiert bin, kommt es bzgl. dem Zugewinnausgleich jetzt auf die Rechtshängigkeit der Scheidungsklage an. Evtl. auch früherer Notartermin.
Später wäre natürlich günstiger. Allerdings habe ich keine Ahnung, ob bei einem späten Gutachten, zB nach einem Jahr, eventuell auch werterhöhend zurückgerechnet werden kann.