02-05-2012, 11:24
Bei nachehelichem Unterhalt gibt es sogar noch einen Anlass mehr, zu fiktivem Einkommen zu greifen.
Nämlich die Sicherung des ehelichen Lebensstandards.
Deswegen wird der EU-Anspruch auch gerade beim EU an der Leistungsfähigkeit am Ende der Ehe festgeschrieben und nicht etwa an tatsächlichen Gegebenheit danach.
Richter sind Beamte. Da wächst das Einkommen kontinuierlich.
Sinkendes Einkommen ist innerhalb von deren geistigem Horizont immer vorsätzlich herbei geführt und deswegen nicht EU-mindernd zu berücksichtigen.
Das ist beim EU sogar noch tiefer in den Denkmechanismen verankert als beim KU.
Und die deutschen Richter ändern ihre Denkmuster nur alle 1.000 Jahre.
Nämlich die Sicherung des ehelichen Lebensstandards.
Deswegen wird der EU-Anspruch auch gerade beim EU an der Leistungsfähigkeit am Ende der Ehe festgeschrieben und nicht etwa an tatsächlichen Gegebenheit danach.
Richter sind Beamte. Da wächst das Einkommen kontinuierlich.
Sinkendes Einkommen ist innerhalb von deren geistigem Horizont immer vorsätzlich herbei geführt und deswegen nicht EU-mindernd zu berücksichtigen.
Das ist beim EU sogar noch tiefer in den Denkmechanismen verankert als beim KU.
Und die deutschen Richter ändern ihre Denkmuster nur alle 1.000 Jahre.