So jetzt ist das Urteil zum Prozesskostenvorschuss da:
also ich muss doch glatt als alleinerziehender Vater Prozesskostenvorschuss zahlen: 2450 Euro (Verdienst meiner Ex: 2230 Euro netto), und finanziere Ihr auf diesem Weg Ihre Pilotenausbildung mit
unglaublich,
die einzige Brücke, die mir die Richterin baut, ist dass sie sagt, dass sie von meinem Gehalt 1/3 als überobligatorisch sehen würde, womit ich bei einem Nettogehalt bei 2300 Euro netto lande
...
jetzt die Frage: aus Prinzip zum OLG
es gibt nämlich folgendes Urteil: OLG Brandenburg vom 30.1.2012 - 9 UF 227/11
...
oder 3/7 Unterschied (sie zahlt Mindest-Kindesunterhalt 450 Euro: 2230-450 Euro=1780 Euro, Unterschied:520 Euro, 3/7: 222 Euro
(ab 1.1.2012, denn vorher hat sie keinen KU gezahlt, weil meine Anwältin es im Innenverhältnis freigestellt hatte)
...
Vorteil: damit dürfte sie nicht mehr einen auf bedürftig machen, die 222 Euro kann ich von der Steuer absetzen, und wenn die Scheidung durch ist und sie Pilotin ist, werde ich sie bis die Kids 25 sind mit Kindesunterhalt nerven
...
oder aus Prinzip vors OLG (aber das wird mich 6000 Euro Anwaltskosten kosten, 3000 Euro Hauptsache vor dem AG, da der Entschluss eine Eilentscheidung war, und noch mal 3000 Euro Anwalt fürs OLG,
...
mit der Richterin am AG muss ich ja auch noch durch die Scheidung
...
was denkt Ihr?
p.s.: würde mal sagen, die Hölle hat den Ehrentreffer erzielt!
also ich muss doch glatt als alleinerziehender Vater Prozesskostenvorschuss zahlen: 2450 Euro (Verdienst meiner Ex: 2230 Euro netto), und finanziere Ihr auf diesem Weg Ihre Pilotenausbildung mit
unglaublich,
die einzige Brücke, die mir die Richterin baut, ist dass sie sagt, dass sie von meinem Gehalt 1/3 als überobligatorisch sehen würde, womit ich bei einem Nettogehalt bei 2300 Euro netto lande
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jetzt die Frage: aus Prinzip zum OLG
es gibt nämlich folgendes Urteil: OLG Brandenburg vom 30.1.2012 - 9 UF 227/11
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oder 3/7 Unterschied (sie zahlt Mindest-Kindesunterhalt 450 Euro: 2230-450 Euro=1780 Euro, Unterschied:520 Euro, 3/7: 222 Euro
(ab 1.1.2012, denn vorher hat sie keinen KU gezahlt, weil meine Anwältin es im Innenverhältnis freigestellt hatte)
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Vorteil: damit dürfte sie nicht mehr einen auf bedürftig machen, die 222 Euro kann ich von der Steuer absetzen, und wenn die Scheidung durch ist und sie Pilotin ist, werde ich sie bis die Kids 25 sind mit Kindesunterhalt nerven
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oder aus Prinzip vors OLG (aber das wird mich 6000 Euro Anwaltskosten kosten, 3000 Euro Hauptsache vor dem AG, da der Entschluss eine Eilentscheidung war, und noch mal 3000 Euro Anwalt fürs OLG,
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mit der Richterin am AG muss ich ja auch noch durch die Scheidung
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was denkt Ihr?
p.s.: würde mal sagen, die Hölle hat den Ehrentreffer erzielt!