03-05-2012, 00:46
Hallo Nappo,
also ich war von Einführung Hartz IV bis zum 31.12.2006 selbst als Sachbearbeiterin bei der ARGE, (zufällig die ARGE, die jetzt für Dich zuständig ist,) in der Leistungsabteilung tätig.
Ich werde Dir Euren Hartz IV-Anspruch mal so durchrechnen, wie wir das damals bei der Arge machen mussten, seitdem hat sich jedoch einiges geändert. Deswegen keine 100%-ige Gewähr. Kann aber evtl. mal versuchen, alte Kontakte zu aktivieren, um Dir bei speziellen Fragen weiterhelfen zu können. Manchmal bekommt man ja als "Ex-Kollegin" doch vernünftigere Antworten. Auch wenn es schon lange her ist.
So, also Euren Bedarf errechne ich wie folgt:
2x der Regelsatz für Deine LG und Dich á 328,00€ (gekürzter Regelsatz, da Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt)
1x der Regelsatz für Euer gemeinsames Kind á 213,00€
Kosten der Unterkunft:
Kaltmiete entfällt wg. mietfreiem Wohnen bei den Schwiegereltern
anerkannte HK für Deinen Wohnort: 68,00€
anerkannte NK für Deinen Wohnort: 97,96€
Beachte hier bitte, dass es sich bei den o.g. Heizkosten und Nebenkosten um die Höchstwerte handelt. Sollten Eure tatsächlichen Kosten niedriger sein, werden nur die tatsächlichen Kosten übernommen. Für meine Berechnung setze ich mal die Höchstwerte an. Dies sind übrigens die Werte aus 2011. Kann also sein, dass die Heizkosten und Nebenkosten sich um ein paar Cent erhöht haben.
Also Euer Bedarf: 328,00+328,00+213,00+68,00+97,96=1034,96€
Nun zur Einkommensanrechnung:
Einkommen Deiner LG netto 1.000,-€ abzgl. der Freibeträge:
Grundfreibetrag von 100,00€ (hierin enthalten sind bereits die Werbungskosten, wie z.B. Arbeitskleidung, KM-Geld zur Arbeitsstätte, KFZ-Haftpflichtversicherung, tatsächlich höhere Kosten müssten nachgewiesen werden)
weiterer Freibetrag von 100€ bis 1000€ in Höhe von 20%, hier also 180,00€ (20% von 900€ -> Differenz zwischen 100€ und 1000€)
heißt anrechenbares Einkommen von Deiner LG in Höhe von 720,00€
Einkommen von Dir 300,-€ netto abzgl. 100,00€ Grundfreibetrag (wie oben)
Differenz von 100€ bis 300€ = 200€, davon 20% weiterer Freibetrag = 40€
heißt anrechenbares Einkommen von Dir in Höhe von 160,00€
dazu noch Kindergeld für Euer gemeinsames Kind in Höhe von 185,00€
anrechenbares Einkommen gesamt: 720,00€ + 160,00€ + 185,00€ =1065€
Ihr würdet damit über dem errechneten Bedarf liegen, und überhaupt keinen Anspruch auf Hartz IV haben.
Falls ich richtig gerechnet habe, und Ihr keinen Anspruch auf austockend Hartz IV habt, könntet Ihr bei der Familienkasse prüfen lassen, ob Ihr nicht einen Anspruch auf den Kinderzuschlag habt, in Verbindung mit Wohngeld von der Kreisverwaltung (Wohngeld dann halt nur auf die NK + HK bezogen).
Falls der Antrag auf Hartz IV von der Arge abgelehnt wird, und Ihr auf Grund dieser Ablehnung einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse stellt, gilt der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arge. D.h., die Familienkasse müsste Euch im Falle einer Bewilligung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arge den Kinderzuschlag auszahlen.
KU wird von Deinem Einkommen nur berücksichtigt, insofern Du diesen auch tatsächlich bezahlst, was Du nachweisen musst, und selbst bei Zahlung wird diese auch nur bis zur Höhe der Titulierung anerkannt. D. h. wenn Du freiwillig mehr zahlen würdest, wie tituliert ist, würde die Zahlung nur bis zur Höhe der Titulierung anerkannt, und der Rest ist Dein Privatvergnügen. Unterhaltsschulden werden meines Wissens nach überhaupt nicht berücksichtigt.
Wie gesagt, obige Rechnung ist ohne 100%-ige Gewähr, da ich schon lange raus bin, und sich die Gesetze ja doch geändert haben. Aber grob müsste es schon noch stimmen. Hab eben nochmal bisschen bei Google im SGBII-Bereich nachgelesen.
So, also falls ich für Dich mal genauere Auskünfte bei der Arge einholen soll, kontaktiere mich doch einfach nochmal per PN oder Telefon. Nummer hast Du ja. Würde dann mal bei der Arge vorbei schauen, wen ich von meinen alten Kollegen noch antreffe, und mal bissel ausquetschen über aktuelle Rechtssprechung.
Auf alle Fälle musst Du im Falle einer Bewilligung damit rechnen, dass die Arge Dir eine Frist von z.B. 6 oder 9 Monaten setzen wird, dass Du aus Deiner Selbständigkeit heraus genug verdienst, um aus dem Bedarf rauszukommen. Ansonsten werden Sie versuchen, Dir mit allen Mitteln einen anderen Job auf´s Auge zu drücken.
Hoffe, Dir damit ein bissel geholfen zu haben. Auch wenn nach meiner Berechnung nichts positives für Euch rauskommt.
Wenn ich Dir irgendwie noch weiterhelfen kann, melde Dich bei mir, ok?
LG, Familienmensch!
also ich war von Einführung Hartz IV bis zum 31.12.2006 selbst als Sachbearbeiterin bei der ARGE, (zufällig die ARGE, die jetzt für Dich zuständig ist,) in der Leistungsabteilung tätig.
Ich werde Dir Euren Hartz IV-Anspruch mal so durchrechnen, wie wir das damals bei der Arge machen mussten, seitdem hat sich jedoch einiges geändert. Deswegen keine 100%-ige Gewähr. Kann aber evtl. mal versuchen, alte Kontakte zu aktivieren, um Dir bei speziellen Fragen weiterhelfen zu können. Manchmal bekommt man ja als "Ex-Kollegin" doch vernünftigere Antworten. Auch wenn es schon lange her ist.
So, also Euren Bedarf errechne ich wie folgt:
2x der Regelsatz für Deine LG und Dich á 328,00€ (gekürzter Regelsatz, da Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt)
1x der Regelsatz für Euer gemeinsames Kind á 213,00€
Kosten der Unterkunft:
Kaltmiete entfällt wg. mietfreiem Wohnen bei den Schwiegereltern
anerkannte HK für Deinen Wohnort: 68,00€
anerkannte NK für Deinen Wohnort: 97,96€
Beachte hier bitte, dass es sich bei den o.g. Heizkosten und Nebenkosten um die Höchstwerte handelt. Sollten Eure tatsächlichen Kosten niedriger sein, werden nur die tatsächlichen Kosten übernommen. Für meine Berechnung setze ich mal die Höchstwerte an. Dies sind übrigens die Werte aus 2011. Kann also sein, dass die Heizkosten und Nebenkosten sich um ein paar Cent erhöht haben.
Also Euer Bedarf: 328,00+328,00+213,00+68,00+97,96=1034,96€
Nun zur Einkommensanrechnung:
Einkommen Deiner LG netto 1.000,-€ abzgl. der Freibeträge:
Grundfreibetrag von 100,00€ (hierin enthalten sind bereits die Werbungskosten, wie z.B. Arbeitskleidung, KM-Geld zur Arbeitsstätte, KFZ-Haftpflichtversicherung, tatsächlich höhere Kosten müssten nachgewiesen werden)
weiterer Freibetrag von 100€ bis 1000€ in Höhe von 20%, hier also 180,00€ (20% von 900€ -> Differenz zwischen 100€ und 1000€)
heißt anrechenbares Einkommen von Deiner LG in Höhe von 720,00€
Einkommen von Dir 300,-€ netto abzgl. 100,00€ Grundfreibetrag (wie oben)
Differenz von 100€ bis 300€ = 200€, davon 20% weiterer Freibetrag = 40€
heißt anrechenbares Einkommen von Dir in Höhe von 160,00€
dazu noch Kindergeld für Euer gemeinsames Kind in Höhe von 185,00€
anrechenbares Einkommen gesamt: 720,00€ + 160,00€ + 185,00€ =1065€
Ihr würdet damit über dem errechneten Bedarf liegen, und überhaupt keinen Anspruch auf Hartz IV haben.
Falls ich richtig gerechnet habe, und Ihr keinen Anspruch auf austockend Hartz IV habt, könntet Ihr bei der Familienkasse prüfen lassen, ob Ihr nicht einen Anspruch auf den Kinderzuschlag habt, in Verbindung mit Wohngeld von der Kreisverwaltung (Wohngeld dann halt nur auf die NK + HK bezogen).
Falls der Antrag auf Hartz IV von der Arge abgelehnt wird, und Ihr auf Grund dieser Ablehnung einen Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse stellt, gilt der Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arge. D.h., die Familienkasse müsste Euch im Falle einer Bewilligung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arge den Kinderzuschlag auszahlen.
KU wird von Deinem Einkommen nur berücksichtigt, insofern Du diesen auch tatsächlich bezahlst, was Du nachweisen musst, und selbst bei Zahlung wird diese auch nur bis zur Höhe der Titulierung anerkannt. D. h. wenn Du freiwillig mehr zahlen würdest, wie tituliert ist, würde die Zahlung nur bis zur Höhe der Titulierung anerkannt, und der Rest ist Dein Privatvergnügen. Unterhaltsschulden werden meines Wissens nach überhaupt nicht berücksichtigt.
Wie gesagt, obige Rechnung ist ohne 100%-ige Gewähr, da ich schon lange raus bin, und sich die Gesetze ja doch geändert haben. Aber grob müsste es schon noch stimmen. Hab eben nochmal bisschen bei Google im SGBII-Bereich nachgelesen.
So, also falls ich für Dich mal genauere Auskünfte bei der Arge einholen soll, kontaktiere mich doch einfach nochmal per PN oder Telefon. Nummer hast Du ja. Würde dann mal bei der Arge vorbei schauen, wen ich von meinen alten Kollegen noch antreffe, und mal bissel ausquetschen über aktuelle Rechtssprechung.
Auf alle Fälle musst Du im Falle einer Bewilligung damit rechnen, dass die Arge Dir eine Frist von z.B. 6 oder 9 Monaten setzen wird, dass Du aus Deiner Selbständigkeit heraus genug verdienst, um aus dem Bedarf rauszukommen. Ansonsten werden Sie versuchen, Dir mit allen Mitteln einen anderen Job auf´s Auge zu drücken.
Hoffe, Dir damit ein bissel geholfen zu haben. Auch wenn nach meiner Berechnung nichts positives für Euch rauskommt.
Wenn ich Dir irgendwie noch weiterhelfen kann, melde Dich bei mir, ok?
LG, Familienmensch!