Also, dem Grunde nach ist die Berechnung von @familienmensch schon in die richtige Richtung. Und mit dem klassischen familienfeindlichen "Beamten-Denkfehler": die Umgangskinder als "zeitweise Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft" fallen gleich mal untern Tisch.
Zwei kleine Korrekturen (mit Wirkung)
1. Aktuelle Regelsätze wären zu korrigieren und alle BG-Mitglieder auch die "zeitweisen" berücksichtigen:
- Erw. in Bedarfsgemeinschaft (90%-Regelsatz) = 337.- Euro
- Kind unter 6 Jahre in Eurer BG = 219.-
- dazu kommen für die Umgangskinder: anteiliger Regelsatz von in dem Fall 8,37 pro Umgangstag bei Euch (Umgangstag = alle Umgangstage pro Jahr, wo Kind über 12h bei Euch ist / 12 Monate; Ergebnis dann aufgerundet auf volle Zahl) www.umgangskosten.de
Also komme ich (bei 2 mal Sa-So-Umgang) auf 337+337+219+33,48+33,48+68,00+97,96=1125,92
(zu den Wohnkosten möchte ich nichts sagen, da ich den Ort nicht kenne und auch nicht weiß, wie lange die Schwiegereltern noch die Mietverluste hinnehmen ) Ich sehe den grundsätzlichen Anspruch auf eine Wohnung für eine 5-köpfige Familie = jeder ein Zimmer.
2. Einkommenanrechnung
Bei der Freibetragberechnung ist vom Bruttoeinkommen auszugehen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11b.html (insbes. Abs 1 Nr 7 und Abs 2 +3)
a) Also wenn deine LG rund 1000 netto hat, dann sind wohl ca. 1300 das Bruttoeinkommen.
Freibetrag ist also 100.-
+ (20% von 100-1000) = 180.-
+ (10% von 1000-1500) = 30.-
= insgesamt 310.- daher verbleiben 690.- anrechenbares Einkommen
b) Wenn du dein "anrechenbares" Einkommen für Unterhalt ausgibst, dann ist = Null anrechenbar. Also könntest du noch deutlich mehr verdienen, bis du überhaupt den laufenden Unterhalt bezahlen könntest, ohne "anrechenbares Einkommen" zu haben....Für KU-Schulden ist kein Spielraum, solange der laufende KU nicht gezahlt werden kann.
Fazit: Bedarf 1125,92 - minus 184 Kindergeld - minus 690 anrechenbares Einkommen = ergibt 251,92 aufstockende Leistung nach SGBII
Faktisch verfügbar nach Wohnkosten: 1309,96 Euro
c) Wenn du ebenfalls 1000.- Euro Netto-Einkommen hättest, dann sähe die Rechnung so aus:
netto = 1000.-
- 310.- Freibetrag
- 334.- gezahlter KU Kind 12
- 272.- gezahlter KU Kind 8
----------------------
= 84.- Euro anrechenbares Einkommen
Fazit: Bedarf 1125,92 - minus 184 Kindergeld - minus 690+84 anrechenbares Einkommen = ergibt 167,92 aufstockende Leistung nach SGBII
Faktisch verfügbar nach Wohnkosten: 1579,96 Euro
Bereits hier wird klar, dass ihr das Gerenne wegen Kinderzuschlag gar nicht zu machen braucht. Ihr kriegt vom Jobcenter definitiv mehr. Erst recht, falls ihr mal auch noch Miete zahlen müßt.
Zwei kleine Korrekturen (mit Wirkung)
1. Aktuelle Regelsätze wären zu korrigieren und alle BG-Mitglieder auch die "zeitweisen" berücksichtigen:
- Erw. in Bedarfsgemeinschaft (90%-Regelsatz) = 337.- Euro
- Kind unter 6 Jahre in Eurer BG = 219.-
- dazu kommen für die Umgangskinder: anteiliger Regelsatz von in dem Fall 8,37 pro Umgangstag bei Euch (Umgangstag = alle Umgangstage pro Jahr, wo Kind über 12h bei Euch ist / 12 Monate; Ergebnis dann aufgerundet auf volle Zahl) www.umgangskosten.de
Also komme ich (bei 2 mal Sa-So-Umgang) auf 337+337+219+33,48+33,48+68,00+97,96=1125,92
(zu den Wohnkosten möchte ich nichts sagen, da ich den Ort nicht kenne und auch nicht weiß, wie lange die Schwiegereltern noch die Mietverluste hinnehmen ) Ich sehe den grundsätzlichen Anspruch auf eine Wohnung für eine 5-köpfige Familie = jeder ein Zimmer.
2. Einkommenanrechnung
Bei der Freibetragberechnung ist vom Bruttoeinkommen auszugehen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11b.html (insbes. Abs 1 Nr 7 und Abs 2 +3)
a) Also wenn deine LG rund 1000 netto hat, dann sind wohl ca. 1300 das Bruttoeinkommen.
Freibetrag ist also 100.-
+ (20% von 100-1000) = 180.-
+ (10% von 1000-1500) = 30.-
= insgesamt 310.- daher verbleiben 690.- anrechenbares Einkommen
b) Wenn du dein "anrechenbares" Einkommen für Unterhalt ausgibst, dann ist = Null anrechenbar. Also könntest du noch deutlich mehr verdienen, bis du überhaupt den laufenden Unterhalt bezahlen könntest, ohne "anrechenbares Einkommen" zu haben....Für KU-Schulden ist kein Spielraum, solange der laufende KU nicht gezahlt werden kann.
Fazit: Bedarf 1125,92 - minus 184 Kindergeld - minus 690 anrechenbares Einkommen = ergibt 251,92 aufstockende Leistung nach SGBII
Faktisch verfügbar nach Wohnkosten: 1309,96 Euro
c) Wenn du ebenfalls 1000.- Euro Netto-Einkommen hättest, dann sähe die Rechnung so aus:
netto = 1000.-
- 310.- Freibetrag
- 334.- gezahlter KU Kind 12
- 272.- gezahlter KU Kind 8
----------------------
= 84.- Euro anrechenbares Einkommen
Fazit: Bedarf 1125,92 - minus 184 Kindergeld - minus 690+84 anrechenbares Einkommen = ergibt 167,92 aufstockende Leistung nach SGBII
Faktisch verfügbar nach Wohnkosten: 1579,96 Euro
Bereits hier wird klar, dass ihr das Gerenne wegen Kinderzuschlag gar nicht zu machen braucht. Ihr kriegt vom Jobcenter definitiv mehr. Erst recht, falls ihr mal auch noch Miete zahlen müßt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #