03-05-2012, 09:01
(02-05-2012, 20:45)Nappo schrieb: Ich bin mal im Privatklageverfahren angeklagt gewesen und dann hat man meine "Gesprächsprotokolle" nicht anerkannt als einzigen "Beweis". Das war ein LG Verfahren. Nach langem Hin- und Her hat der Richter dann einen Zeugen zugelassen, der dann beim nächsten Termin meine Aussage zu 98% bekräftigte. Dann bin ich vom Richter als auch von den Anwälten (der Gegenseite und meines Eigenen!) zu einem Anerkenntnisurteil regelrecht genötigt worden, was eine Strafe von 1.500 € nach sich zog. Toll was ? Also hatte die Gegenseite gar nichts bewiesen! Es ging um "Schadenersatz und Unterlassung", weil ein Lehrer die Finger nicht von seinen Schützlingen lassen konnte und ich das anzeigte. Der Lehrer arbeitet heute noch und wurde lediglich versetzt. Hat wieder eine 1. Klasse und war um 1.500 € reicher. Die Anzeige wegen "falscher Verdächtgung" gegen mich wurde allerdings von der Staatsanwaltschafft ( hier Strafverfahren) fallen gelassen.Das Privatklageverfahren findet in erster Instanz vor dem Amtsgericht statt!
Oder es lag ein Fall nach § 71 Abs. 2 GVG vor. Dann handelte es sich aber um ein zivilrechtliches Verfahren; nicht um ein Privatklageverfahren!
Nappo schrieb:Wir hatten vor Jahren mal Zoff mit einem Vermieter. Dann kam es zum Verfahren, in dem es hieß, wir könnten unsere Vorwürfe (Heizung ging seit Wochen nicht etc...) nicht beweisen, da wir auch nicht den Vermieter ständig schriftlich benachrichtigt hätten. Also hier ist es wieder : Wir sollten beweisen, obwohl wir angeklagt waren. Also deshalb komme ich damit nicht ganz klar.Mietmängel müssen dem Vermieter angezeigt werden, damit er Gelegenheit hat, den Mangel zu beseitigen. Das ist keine Beweisfrage, sondern eine anspruchsbegründende Voraussetzung für Mietminderungen oder fristlose Kündigungen, wenn der Vermieter den Mangel trotz Kenntnisnahme nicht abstellt.
Nappo schrieb:Nun zur Rechtsbeugung : Ich müsste also dem Amtsrichter gegenüber beweisen, dass Er Rechtsbeugung betrieben hat.Nein: Rechtsbeugung ist kein Privatklagedelikt!
Du musst der StAschaft den Sachverhalt so darlegen und beweisen, dass diese genügend Anhaltspunkte für eine Strafverfolgung sieht.