03-05-2012, 11:18
(03-05-2012, 10:27)grisu schrieb: KM hat im Kindergarten schon bewirkt, das ich meine Tochter nur mit Ihrer zustimmung abholen darf!
Wie das? Da das Kind in eurer Ehe geboren wurde, bist Du sorgeberechtigt. Wenn Dritte ein Kind gegen den Willen eines Sorgeberechtigten nicht herausgeben, ist das ein Straftatbestand. Sprich mal mit der Leitung des Kindergartens und biete ihr ´ne Strafanzeige an, für den Fall, dass Dir jemand vom Personal dumm kommt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...