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SGB II Beantragung
#6
@Sorglos: Zunächst einmal muss ich Dich leider enttäuschen. War noch nie eine Beamtin und werde auch nie eine werden. Dann ging es uns finanziell nämlich auch einiges besser.

So, dann zu Deiner Rechnung: In den Punkten mit dem Regelsatz muss ich Dir recht geben. Ich hatte noch die alten Sätze von 2010 oder 2011 im Kopf.

Regelsatz für jeden Erwachsenen in der BG selbstverständlich 337,00€ und für das gemeinsame Kind 219,00€.

Auch hast Du in dem Punkt recht, dass die Freibeträge vom Bruttoeinkommen ausgerechnet werden müssen. Ich war da letzte Nacht wohl schon etwas im Halbschlaf. Blush

Widersprechen muss ich dir allerdings zu dem Punkt, dass ich einen "Beamten-Denkfehler" gemacht hätte, und die Kinder von @Nappo einfach mal "unter den Tisch habe fallen lassen".
Meines Wissens nach hat @Nappo zur Zeit keinen Kontakt mit seinen Kindern.
Oder habe ich Dich da mal falsch verstanden, Nappo? Huh

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Umgang zur Zeit nicht statt findet, und habe aus diesem Grund die anteiligen Regelsätze nicht berücksichtigt. Das war kein Denkfehler, sondern Absicht. Und das hat auch nichts mit "Familienfeindlichkeit" zu tun, sondern einfach damit, dass ich keine anteilmäßigen Regelsätze anrechnen darf, wenn faktisch gar kein Umgang statt findet.

Also neue Bedarfsrechnung: 337,00€ + 337,00€ + 219,00€ + 68,00€ HK + 97,96€ NK = Gesamtbedarf von 1058,96€

Neue Errechnung des anrechenbaren Einkommens:

LG 1000,00€ netto sind lt. Brutto-Netto-Rechner ca. 1340,00€ brutto
also : 1000,00€ netto
abzgl: 100,00€ Grundfreibetrag
abzgl: 180,00€ Freibetrag (20% von 900,00€) (Differenz zwischen 100,00€ und 1000,00€)
abzgl: 34,00€ Freibetrag (10% von 340,00€) (Differenz zwischen 1000,00€ und 1340,00€)
ergibt: 686,00€ anrechenbares Einkommen von der LG

Der Einfachheit halber belasse ich die Einkommensanrechnung von @Nappo bei der von mir vorhin schon einmal vorgenommenen Berechnung, wobei hier zu klären wäre, ob die 300,00€ tatsächlich erzielt werden, und wenn ja, ob dies die Brutto- oder die Nettoeinkünfte sind.
Ich betone hier noch einmal, dass Unterhaltsverpflichtungen nur bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, bzw. bis zur Höhe der Titulierung anerkannt werden, und auch nur berücksichtigt werden, wenn die Zahlung des KU auch NACHGEWIESEN werden kann. Ist die KU-Höhe zwar tituliert, wird der Unterhalt aber faktisch NICHT BEZAHLT, so wird er auch nicht vom anrechenbaren Einkommen abgezogen.
Unterhaltsschulden werden NIEMALS berücksichtigt, ebenso wenig, wie alle anderen Schulden im Bereich des SGB II bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.

Also ergibt sich weiterhin folgende Rechnung:

ermittelter Bedarf: 1058,96€
abzgl. Einkommen: 686,00€ (anrechenbares Einkommen der LG)
abzgl. Kindergeld: 184,00€
abzgl. Einkommen: 160,00€ (anrechenbares Einkommen von Nappo)
ergibt Restbedarf: 28,96€

Wie gesagt, dies unter Berücksichtigung dessen, dass die Kinder von @Nappo z. Zt. nicht zu Besuch kommen, sollten die Kids kommen, müsste der Regelsatz entsprechend erhöht werden.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass @Nappo z. Zt. keinen KU zahlt. Sollte dieser gezahlt werden, wäre dieser selbstverständlich noch von seinem anrechenbaren Einkommen abzuziehen.
Und überhaupt ist fraglich, inwiefern das anrechenbare Einkommen von @Nappo hier überhaupt richtig ermittelt werden konnte, wenn wir mal "300,00€ zu Grunde legen sollen", und nicht wissen, ob dies Brutto oder Netto ist. Hier müssten evtl. nochmals Korrekturen der Berechnung durchgeführt werden.

Auch können bei den Kosten der Unterkunft (KdU) halt auch nur die Kosten angerechnet werden, die tatsächlich entstehen, in @Nappos Fall dann halt nur die NK + HK, da keine Miete gezahlt wird.

Ich möchte an dieser Stelle auch dringend davon abraten, evtl. einen Mietvertrag zu erstellen, nur um den Bedarf in die Höhe zu rechnen, und tatsächlich wird weiterhin keine Miete gezahlt. Die Argen gehen am Jahresende / Beginn des neuen Jahres hin, und machen einen Datenabgleich mit den Krankenkassen und dem Finanzamt. Dabei wird dann z.B. überprüft, ob die Schwiegereltern von @Nappo die "Mieteinkünfte", die sie ja dann lt. Mietvertrag haben müssten, bei der Einkommensteuererklärung auch angegeben haben. Sollte sich dann rausstellen, dass keine Mieteinkünfte versteuert werden, weil TATSÄCHLICH keine gezahlt wurden, ist dies ein klassischer Betrug. In diesen Fällen wird dann nicht nur die zu Unrecht erhaltene Miete zurück gefordert, sondern es ergeht zusätzlich noch eine Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelt, es gibt Geldstrafen, etc. Das volle Programm halt.

@Sorglos:
Ich halte auf alle Fälle nichts davon, Bedarfe künstlich in die Höhe zu rechnen, obwohl die Kids garnicht zum Umgang kommen, und somit kein Anspruch auf diese Regelsätze besteht.
Genauso wenig halte ich davon, Einkommen künstlich klein zu rechnen, indem man Unterhalt abzieht, der faktisch nicht bezahlt wird.

Das hat auch überhaupt nichts mit "Familienfeindlichkeit" zu tun, sondern ich weiss, welche Arbeit dahinter steckt, diese blöden Anträge auszufüllen. Wofür soll man sich selbst die Dinge schön rechnen, diese Stapel an Anträgen ausfüllen, sich vor der Arge komplett "nackig" machen müssen (was die finanziellen Einkommensverhältnisse angeht), nur um dann nachher eine Ablehnung zu kassieren?
Ich bin dafür, realistisch zu rechnen.
Und ich hoffe, Du hast hier jetzt rauslesen können, dass ich mit der Gesetzgebung des SGB II nicht einverstanden bin. Ich habe nicht umsonst nach knapp 2 Jahren bei der Arge das Handtuch geschmissen und mir was anderes gesucht.
Ich konnte mir einfach diese "Ungleichbehandlung nach dem Gesetz" nicht länger antun. Ich bin ein ziemlich emotionaler Mensch, und mir sind da einige Schicksale sehr nahe gegangen. Ich kann nicht nach Feierabend die Bürotür hinter mir schliessen, und mir sagen: Alles egal. Mich hat das psychisch teils echt fertig gemacht, den Menschen helfen zu wollen, aber wg. den Gesetzen nicht zu dürfen. Hatte mir meine Arbeit da echt anders vorgestellt. Also nicht dass Du denkst, ich rechne @Nappo hier alles klein, weil ich ihm böse will.
Das Gegenteil ist der Fall.

@Nappo: Damit wir Dir wirklich weiterhelfen können, wären folgende Punkte interessant:

1.) Kommen Deine Kinder Dich regelmäßig besuchen?
2.) Wie hoch ist Dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit? Also Brutto und Netto?
3.) Zahlst Du den laufenden KU? Wenn ja, in welcher Höhe?

Aber vielleicht kannst Du anhand unserer Berechnungen nun auch selbst durchrechnen, falls Du Dein Einkommen hier nicht für alle öffentlich einstellen möchtest. Was ich durchaus verstehen kann!

Ansonsten gerne PN an mich.

LG, Familienmensch. Heart
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SGB II Beantragung - von Nappo - 02-05-2012, 20:54
RE: SGB II Beantragung - von Sixteen Tons - 02-05-2012, 23:57
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RE: SGB II Beantragung - von sorglos - 03-05-2012, 02:15
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RE: SGB II Beantragung - von Nappo - 07-05-2012, 09:28
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RE: SGB II Beantragung - von familienmensch - 07-05-2012, 16:07
RE: SGB II Beantragung - von Nappo - 29-05-2012, 20:04
RE: SGB II Beantragung - von Sixteen Tons - 29-05-2012, 23:45

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