03-05-2012, 12:38
(03-05-2012, 10:27)grisu schrieb: was kann ich Taktisch in die Wege leiten?
Bei den meisten Dingen hast du wenig Spielraum. Du bist eine Weihnachtsgans: Bei dir ist was zu holen, du hast in den Augen Dritter zugelassen dass die Ex ihren Job aufgegeben hat und das auch nach dem dritten Geburtstag beibehalten durfte ("in gegenseitigem Einverständnis" - wer nicht sofort die Scheidung einreicht, stimmt im deutschen Familienrecht der Faulheit des Partners zu), du bist voll in die Alleinverdienerfalle gegangen, während deine Frau recht punktgenau den Lover wechselte, aber den Zahler nun behalten will. Solltest du auch noch den Fehler gemacht haben, eine Frau mit unterdurchschnittlichem Einkommen und begrenzten Berufsaussichten geheiratet zu haben, wäre das noch ein unkorrigierbarer Fehler.
Dein Spielraum beim nun folgenden Trennungs- und Ehegatteunterhalt ist immerhin vorhanden, leider mit sehr ungewissem Ausgang. 50% davon ist Glücksspiel, Laune des Richters. Beim Trennungsunterhalt wirst du wenig Chancen haben, viel weniger als die üblichen 3/7 zu bezahlen. Richte deine Energie auf Vereinbarungen nach Ende des Trennungsunterhalts. Bete, dass sie bei ihrem Lover bleibt. Argumentiere mit den Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, die ihr eine fast vollschichtige Erwerbstätigkeit ermöglichen. Dein Anwalt muss das gut rüberbringen, wenn du jetzt Zweifel am Anwalt hast, dann wechsle sofort, später wird das sehr teuer. Hast du eine vamv/djb - Anwältin erwischt?
Nach einer Hausfrauenehe bist du praktisch chancenlos, das Kind selbst betreuen zu dürfen. Versteige dich da nicht in etwas, das in der deutschen Justiz eine Betonwand darstellt. So wünschenwert, richtig, problemlösend und schön es wäre: Es ist in diesem Land unrealistisch. Biete Mithilfe bei der Betreuung an, verlass dich aber nicht darauf dass das der Richter überhaupt liest.