(03-05-2012, 13:56)grisu schrieb: Schließlich leben wir in einen Rechtsstaat?!Das vergisst du (speziell im Scheidungsrecht) am besten ganz schnell wieder. Hier gehts um (dein) Geld und um zu vermeiden, dass Jemand der nicht berufstätig ist/sein kann (deine Ex) , dem Staat durch Sozialleistungen auf der Tasche liegt. Ich machte diese schmerzliche Erfahrung auch erst vor kurzem. Lies dich hier im Forum ein, speziell das hier:
http://www.trennungsfaq.com/
Vlt. hilft in deinem Fall (je nach Charakter deiner Ex) noch das appellieren an ihr Restgewissen?
Meine Argumentation wäre folgende:
"Jetzt hast du mich schon betrogen, bist fremdgegangen und machst unser Kind zum Scheidungskind, dann einigen wir uns wenigstens zugunsten vom Kind auf ein 50/50 Wechselmodell, sodass es immer noch BEIDE Elternteile zu gleichen Teilen hat!"
Wenn sie sich darauf einlässt, hast du evtl. den Vorteil den Betreuuungsunterhalt zu drücken.
Schmiede das Eisen solange es noch warm ist..
L3NNOX